Bestattungen Brungsberg

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Bundesverband    Deutscher Bestatter e.V.

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Nordrhein-Westfalen e.V.

Diese Unterlagen werden im Trauerfall benötigt

Z ur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt das Standesamt des Sterbeortes einen Nachweis des
Personenstandes des Verstorbenen. Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch.
Existiert kein Familienstammbuch, müssen folgende Einzeldokumente vorgelegt werden:

  • Heiratsurkunde (bei Ehescheidung das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Familienbuchauszug (bei Eheschließung nach 1958)
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist
  • Personalausweis des Verstorbenen

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Weiterhin benötigen wir folgende Unterlagen

  • aktuelle Rentenanpassungsmitteilung aller bezogenen Renten
  • Mitgliedskarte der Krankenversicherung
  • ggf. Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. vohandener Schwerbeschädigten Ausweis
  • ggf. Mitgliedsnachweis der Nachbarschaftshilfe
  • Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit letzer Beitragsquittung
  • Dokumente über vorhandene Grabstätten und persönliche Verfügungen über Bestattungswünsche
    (z.B. Willenserklärung zur Feuerbestattung)

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Wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer, bereits durch einen anderen Bestatter erfolgt ist, bleibt Ihnen die freie Wahl des Bestattungsinstitutes Ihres Vertrauens für die Beisetzung.

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Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier

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Impressum:
© 2009 Susanne Brungsberg-Heß · Bestattungen Brungsberg e.K. · HRA.Nr.:3402
 Venner Straße 13 · 41068 Mönchengladbach
Telefon: 02161 / 898207 · Telefax: 02161 / 898283 · e-mail:
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 6. Oktober 2010